Sicherheit für Geldanlagen

Sicherheit für Geldanlagen

Gesetzlicher Schutz für Sparguthaben von Wohnungseigentümergemeinschaften

Ab Januar 2014 haben Eigentümergemeinschaften eine deutlich höhere Absicherung ihrer Ersparnisse (Instandhaltungsrücklagen) durch eine Änderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes (EAEG).

Aktuell ist das Guthaben einer Eigentümergemeinschaft bis zu einem Wert von insgesamt 100.000,00 Euro gesetzlich versichert. Ab 2014 bezieht sich dieser gesetzliche Einlagensicherungsschutz nicht mehr auf die Wohnungseigentümergemeinschaft sondern auf jeden einzelnen Eigentümer, so dass zukünftig je Eigentümer Einlagen im Wert von bis zu 100.000,00 Euro im Rahmen des Einlagensicherungsgesetzes staatlich gesichert sind.

Die neue Anlagensicherung stellt somit eine nahezu 100%ige Sicherheit für die Geldbestände der Wohnungseigentümergemeinschaft sicher, denn realistisch gesehen, wird wohl kaum eine Wohnungseigentümergemeinschaft Rücklagen bilden, die den Wert von 100.000,00 Euro je Mieteigentümer überschreiten.


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