Newsletter 01/25 Artikel 3

CO₂-Steuer: 20 Prozent höhere Abgabe fürs Heizen

Ab 2025 wird die CO₂-Steuer erneut angehoben. Für Haushalte, die auf fossile Brennstoffe wie Gas oder Heizöl angewiesen sind, bedeutet das spürbar höhere Kosten. Schon jetzt sind Energiekosten eine Belastung, doch durch diese Steuerstufe könnten viele Haushalte in Bedrängnis geraten. Ein durchschnittlicher Haushalt zahlt 2025 etwa 300 Euro CO₂-Steuer – allein für das Heizen. Je nach Grad der Modernisierung übernimmt der Vermieter einen Teil.

Was ist die CO₂-Steuer?

Seit 1. Januar 2021 gilt in Deutschland das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), darunter fällt auch eine CO₂-Steuer auf Öl und Gas. Sie betrug 2021 nur 25 Euro pro Tonne CO₂ und wird Jahr für Jahr angehoben. Für 2025 wird sie von 45 Euro um 10 Euro auf 55 Euro angehoben.

Je höher die CO₂-Erzeugung eines Bürgers ist, etwa durchs Autofahren oder durchs Heizen, desto höher sind auch seine Kosten. Ziel der CO₂-Abgabe ist es, die aus diesen Emissionen resultierende Erderwärmung sowie die Versauerung der Meere mithilfe eines höheren Kohlenstoffpreises zu verringern. Die CO₂-Steuer wird bis 2027 stetig angehoben.

Die Einnahmen fließen in den Klima-Transformationsfonds (KTM), mit dem weitere Klimaprojekte der Bundesregierung gefördert werden.

Stufenmodell: So soll die Steuer zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt werden

Seit 1. Januar 2023 gibt es ein Zehn-Stufenmodell, das den Mieter entlasten soll: Je schlechter die Energiebilanz des Gebäudes ist, desto höher ist der vom Vermieter zu tragende Anteil an der CO2-Steuer. Deswegen wurde ein Modell entwickelt, um die Steuer zwischen Mieter und Vermieter aufzuteilen.

Bei Wohnungen mit einer besonders schlechten Energiebilanz sollen Vermieter 95 Prozent und Mieter 5 Prozent der CO₂-Kosten tragen. Der Grenzwert beträgt 52 Kilogramm CO₂-Ausstoß pro Quadratmeter pro Jahr. Mieter müssen nur noch in sehr gut gedämmten Wohngebäuden (KFW Effizienzhaus 55) die CO₂-Abgabe alleine zahlen.

CO₂-Bilanz: Warum die Aufteilung der Heizkosten wichtig ist

Die neue CO₂-Steuerregelung verstärkt die Diskussion über die faire Aufteilung der Heizkosten zwischen Mietern und Vermietern. Gerade in älteren Häusern mit schlechter Energiebilanz sind die Heizkosten oft deutlich höher, was die finanzielle Belastung für beide Parteien erhöht. Ein schlecht gedämmtes Haus kann pro Quadratmeter bis zu 52 Kilogramm CO₂ pro Jahr ausstoßen – ein Wert, der vor allem bei fossilen Brennstoffen wie Heizöl und Gas ins Gewicht fällt. Durch die Staffelung der CO₂-Steuer nach Effizienzklassen sollen Anreize geschaffen werden, Häuser energetisch zu sanieren und langfristig die Heizkosten zu senken. Moderne Dämmungen und der Umstieg auf emissionsärmere Heizmethoden wie Wärmepumpen oder Biogas bieten hier großes Potenzial, sowohl Kosten als auch den CO₂-Ausstoß zu minimieren.

Dieses neue Stufenmodell soll für alle Wohngebäude einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheimen und Gebäude mit gemischter Nutzung, in denen Brennstoffe genutzt werden, die unter das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) fallen, gelten. Bei Gewerberäumen soll eine einheitliche 50:50-Regelung gelten.

CO₂-Steuer: Das müssen Vermieter jetzt wissen

Seit Januar 2021 gibt es in Deutschland die CO₂-Steuer. Die wird immer fällig, wenn CO₂ aus fossilen Brennstoffen erzeugt wird. Mieter müssen sie deshalb beim Heizen entrichten. Vermieter müssen seit 1. Januar 2023, je nach Energieeffizienz des Gebäudes, an der CO₂-Steuer beteiligt werden. Dafür wurde ein Stufenmodell entwickelt. Je schlechter die Energiebilanz des Gebäudes, desto mehr müssen sich die Vermieter an der Steuer beteiligen. Bei Wohnung mit einer sehr schlechten Energiebilanz müssen Vermieter künftig 95 Prozent der Abgabe übernehmen, nur bei sehr gut gedämmten Wohnungen mit dem Standard KFW Effizienzhaus 55 brauchen Vermieter auch künftig nichts zahlen. Die Festlegung der von den Parteien pro Wohneinheit zu tragenden CO₂-Kosten erfolgt dann über die Heizkostenabrechnung. Den Vermietern sollen mit der Brennstoffrechnung alle für die Berechnung erforderlichen Daten an die Hand gegeben werden, sodass sie die Verteilung der CO₂-Kosten leicht ermitteln können. Wie das in der Realität praktiziert werden soll, ist im Einzelfall noch unklar.

Sonderfälle: Gasthermen und Co.

In zahlreichen – insbesondere älteren – Mehrfamilienhäusern gibt es keine Zentralheizung, sondern Gasthermen oder Gaseinzelöfen innerhalb der jeweiligen Wohnung. In solchen Fällen rechnet nicht der Vermieter mit dem Mieter die Heizkosten ab, sondern der Mieter schließt direkt mit dem Gasversorger einen Liefervertrag ab. Der Mieter ist also Selbstversorger, unabhängig von seinem Vermieter. Der Vermieter hat in diesem Fall also keinerlei Kenntnis über den Gasverbrauch seines Mieters und kann infolgedessen auch nicht mit ihm abrechnen. Will der Mieter den Vermieter an seinen CO₂-Kosten beteiligen, so muss er selbst aktiv werden und die Kosten mit ihm abrechnen.

 

Quelle: immowelt, 27.11.2024