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Koalitionsvertrag 2025: Was jetzt auf die Immobilienbranche zukommt

CDU, CSU und SPD haben sich am 9. April 2025 auf einen Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode geeinigt. Damit ist der Weg frei für die Bildung einer schwarz-roten Bundesregierung. Die Wahl von Friedrich Merz zum Bundeskanzler ist für den 7. Mai geplant. Auch wenn der Vertrag noch von den Parteien offiziell bestätigt werden muss, zeichnen sich bereits jetzt klare politische Schwerpunkte ab – vor allem für den Wohnungsmarkt und die Immobilienwirtschaft.

Mieterschutz

Ein zentrales Thema bleibt der Mieterschutz. Die Mietpreisbremse soll in angespannten Wohnungsmärkten um weitere vier Jahre bis Ende 2029 verlängert werden. Gleichzeitig verzichtet die Koalition auf eine bundesweite Verschärfung der Kappungsgrenze und auf die Länderöffnungsklausel. Geplant sind außerdem strengere Vorgaben für Indexmieten, möblierte Vermietungen sowie für kurzfristige Vermietungen – auch diese Regelungen dürften Eigentümer künftig stärker betreffen. Die Vorschriften zur Modernisierungsumlage sollen überarbeitet werden. Ziel ist es, Investitionen in den Wohnungsbestand attraktiver zu machen, ohne die Mieten dabei übermäßig zu belasten.

Ein neuer Punkt betrifft Mieter, die mit ihren Zahlungen in Rückstand geraten: Künftig sollen sie einmalig die Möglichkeit erhalten, auch bei einer ordentlichen Kündigung durch vollständige Nachzahlung die Kündigung unwirksam zu machen. Bisher galt das nur bei außerordentlichen Kündigungen. Außerdem soll das kommunale Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten gestärkt werden. Auch das sogenannte Umwandlungsverbot, das die Aufteilung von Mietwohnungen in Eigentum regelt, wird bis Ende 2030 verlängert.

Wohnungsbau

Im Bereich Wohnungsbau setzt die Koalition auf Tempo. In den ersten 100 Tagen soll ein Gesetzentwurf für einen sogenannten „Wohnungsbauturbo“ vorgelegt werden. Neben dem neuen Gebäudetyp E sind auch steuerliche Anreize, ein Bürokratieabbau sowie vereinfachte Regelungen im Bau-, Planungs- und Umweltrecht vorgesehen. Zusätzlich soll ein neuer staatlicher Investitionsfonds den Wohnungsbau finanziell unterstützen. Die KfW-Förderung wird künftig auf zwei Programme konzentriert – eines für Neubau und eines für Modernisierungen. Der bisherige Effizienzstandard EH55 soll wieder zumindest zeitweise förderfähig werden.

Heizungsgesetz & Sanierung

Auch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) steht erneut zur Debatte. Es soll nicht, wie teilweise angekündigt, abgeschafft, sondern inhaltlich neu ausgerichtet werden. Der Fokus soll künftig weniger auf Energieeffizienz, sondern stärker auf konkreter CO₂-Reduktion liegen. Die bestehende Heizungsförderung bleibt erhalten. Neu ist: Kosten für energetische Sanierungen von geerbten Immobilien sollen künftig steuerlich absetzbar sein.

Wohneigentum

Zur Förderung von Wohneigentum kündigt die neue Koalition weitere Maßnahmen an. Familien sollen mit Programmen wie einer „Starthilfe Wohneigentum“ sowie mit eigenkapitalersetzenden Finanzierungsinstrumenten unterstützt werden. Auch steuerliche Erleichterungen sind geplant. Die Grunderwerbsteuer bleibt unangetastet, dafür will man staatliche Bürgschaften für Hypothekendarlehen prüfen. Zusätzlich soll der Schutz von Immobilienkäufern bei Bauträgerinsolvenzen verbessert werden – hier fehlen jedoch noch konkrete Vorschläge.

Elementarschadenversicherung

Ein Thema, das seit Jahren diskutiert wird, nimmt nun Fahrt auf: die Elementarschadenversicherung. Im Neugeschäft soll die Wohngebäudeversicherung künftig nur noch inklusive einer Elementarschadendeckung angeboten werden dürfen. Im Bestand soll es eine Umstellung geben – ab einem noch festzulegenden Stichtag müssen alle bestehenden Policen um eine entsprechende Versicherung ergänzt werden.

Insgesamt kündigt der Koalitionsvertrag zahlreiche Eingriffe in den Immobilienmarkt an – mit zum Teil deutlichen Auswirkungen auf Eigentümer, Verwalter und Investoren. Viele Details sind derzeit noch unklar, aber die Richtung steht fest: mehr Regulierung, mehr Förderung, mehr Pflichten. Wir bleiben für Sie dran und informieren, sobald es konkrete Umsetzungen gibt.

 

Koalitionsvertrag 2025 aus Immobiliensicht - Haufe News vom 10.04.2025